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Hygienegrundsätze

Schon vor dem Verbandwechsel beginnen die Hygienemaßnahmen mit Anlegen und Auswahl der korrekten Schutzkleidung. Aus hygienischen Gründen sind langärmelige Jacken und Kittel grundsätzlich vor Beginn des Verbandwechsels auszuziehen. Als Standardschutzkleidung gilt eine Einmalplastikschürze, die nach jedem Patientenkontakt zu wechseln ist (Abb. 1). Umfassendere Schutzmaßnahmen sind jedoch bei Patienten mit hochgradigen Verbrennungswunden oder einer Besiedlung durch multiresistente Erreger (z.B. MRSA) erforderlich. Diese beinhalten das Anlegen von langen, langärmeligen und bei Bedarf wasserabweisenden Schutzkitteln sowie eines Mund- und Nasenschutzes, der zudem selbstverständlich bei Erkältungen des Personals ist.

Einmalplastikschürze
Abb.1: Einmalplastikschürze

Bei langen Haaren ist eine Haube angeraten. Um unnötige Keimeinbringungen in die Wunde zu vermeiden, sollte über dieser nicht gesprochen werden. Vor Beginn des Verbandwechsels bindet sich der Versorger die Haare zurück. Vor Anlage der Einmalhandschuhe erfolgt eine hygienische Händedesinfektion. Die Hand ist das meistgenutzte Instrument in der Versorgung. Lange und lackierte bzw. künstliche Fingernägel, Schmuck und Uhren bergen die Gefahr einer zusätzlichen Keimeinbringung.

„Fingernägel müssen kurz- und rund geschnitten sowie mit den Fingerkuppen abschließend sein. […] Es sind keine künstlichen oder gegelten Fingernägel zu tragen. […] Künstliche Nägel verleiten zur Vernachlässigung der Händehygiene, erhöhen die Perforationsgefahr für medizinische Einmalhandschuhe und begünstigen die bakterielle Kontamination. Wiederholt wurden künstliche Nägel als Quelle für nosokomiale Infektionen bei Immunsupprimierten oder für Ausbrüche postoperativer Wundinfektionen identifiziert.“
(Arbeitskreis „Krankenhaus- & Praxishygiene“ der AWMF Working Group „Hospital & Practice Hygiene“ of AWMF (2015): Händedesinfektion und Händehygiene, AWMF-Leitlinien-Register Nr. 029/027, Entwicklungsstufe: S1,Fassung 8/2015, HygMed 2015; 40–9, Seite 369ff) Wohlfahrtspflege (BGW))

„Kurzgeschnittene, mit den Fingerkuppen abschließende Nägel gewährleisten die Reinigung der subungualen Spalten, minimieren die Gefahr der Handschuhperforation. Nagellack behindert die Sichtbeurteilung der Nägel; zeitgleich nimmt mit steigender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägeln zu. Künstliche Nägel beeinträchtigen den Erfolg der Händehygiene und erhöhen die Perforationsgefahr für Einmalhandschuhe. Künstliche Nägel konnten wiederholt als Quelle für nosokomiale Infektionen bei immunsupprimierten Patienten und für Ausbrüche postoperativer Wundinfektionen identifiziert werden.“
(Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) (2016): Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bundesgesundheitsbl 2016; 59:1189–1220, DOI 10.1007/s00103-016-2416-6, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2016)

Eine sachgerecht durchgeführte Händedesinfektion tötet üblicherweise schon nach 30-60 Sekunden 99,999% der Erreger, die sich an den Händen befinden, zuverlässig ab. Da durch das Händewaschen nur bis zu 80% der transienten Keime entfernt werden, ist dies keine Alternative zur Händedesinfektion. Da dies die Haut durch die Seifenzusätze wesentlich mehr belastet als das Desinfizieren und sogar Risse erzeugen kann, in denen Keime verschleppt werden können, ist auf ein Waschen der Hände weitestgehend zu verzichten. Die Hände sollten nur noch zu Arbeitsbeginn, bei Toilettengängen, Essenszubereitung und am Arbeitsende gewaschen werden. Eine Ausnahme ist der Kontakt mit Sporen, z.B. Chlostridien. Hier ist immer eine Händewaschung erforderlich, da der Alkohol des Händedesinfektionsmittels nicht gegen Sporen wirksam ist. Allerdings gilt zu beachten: Erst desinfizieren, dann waschen! Ansonsten besteht die Gefahr, das Händedesinfektionsmittel zu verdünnen. Eine Ausnahme sind grobe Verschmutzungen auf der Hand, z.B. Stuhlspritzer, Trachealsekrete. Hier ist ausnahmsweise ein Waschen der Hände vor deren Desinfektion durchzuführen. Auch das Tragen von Einmalhandschuhen macht eine Händedesinfektion nicht überflüssig. Bereits kleinste Schäden an den Handschuhen, sogenannte Mikroperforationen, bieten eine Eintrittsmöglichkeit für Keime. Deshalb ist vor An- und nach Ablegen der Handschuhe immer eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Die Bereitstellungspflicht für ausreichend und zugängliche Händedesinfektionsmittel hat der Arbeitgeber, der Angestellte hat dementsprechend die Anwendungspflicht.

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Verbandwechsel – Allgemeine Informationen

Die Ziele eines Verbandwechsels umfassen eine stetige Wundkontrolle, die Wundbeurteilung und Therapieanpassung, die Verhinderung der Einschleppung von Keimen und Bakterien sowie die Bekämpfung einer bereits bestehenden bzw. beginnenden Infektion. Das Augenmerk liegt zudem grundsätzlich auf einer Schmerzreduktion und -vermeidung. Der Patient erhält daher bei Bedarf nach ärztlicher Verordnung zeitnah, unter Beachtung des Wirkeintritts, Analgetika.

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Ablauf Verbandwechsel

Der Verbandwagen dient zum Transport und zur Aufbewahrung der benötigten Materialien. Seine Arbeitsfläche sollte stets frei sein, da sie zur Vorbereitung und Bereitstellung der benötigten Materialien genutzt wird. Wenn keine Einmalinstrumente zum Einsatz kommen, dient ein Behälter zur Aufbewahrung der benutzten Instrumente bis zu deren Aufbereitung. Verfügt das Krankenhaus über eine zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA), ist die Aufbewahrung trocken, d.h. ohne Desinfektionslösung, durchzuführen (Unfallverhütung). Eine Orientierungshilfe zum Umgang mit Verbandwägen bieten die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), 2007: “Verbandwechsel oder die Entfernung von Nahtmaterial […] können mit Verbandwagen oder Tablettsystem durchgeführt werden. Die Benutzung unterschiedlicher Verbandwagen für aseptische und infizierte Wunden ist nicht erforderlich – entscheidend für die Infektionsprophylaxe ist, den Wagen vor Kontamination zu schützen und ggf. desinfizierend zu reinigen.“ Dies bedeutet zur Vorbereitung der Materialien kann sowohl ein wischdesinfizierbares Tablett wie auch ein Verbandwagen genutzt werden. Die Flächen des Verbandwagens oder Tabletts sind nach jeder Benutzung zu reinigen und zu desinfizieren. Am Ende sind alle Materialien aufzufüllen und die verwendeten Nichteinmalinstrumente der Wiederaufbereitung zuzuführen.

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Fazit

Die aktuelle Anzahl der jährlichen nosokomialen Infektionen in deutschen Krankenhäusern, die auch immer wieder Gelegenheit für Medienberichte bieten, ist trotz der Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung mit ca. 1.000.000 (lt. DGKH 2015), davon 20.000 Patienten, die an einer nosokomialen Sepsis sterben, sehr hoch. Das Risiko einer nosokomialen Infektion könnte durch eine sach- und fachgerechte Hygiene, insbesondere der Hände, vermindert werden. Daher besteht für alle an der Versorgung Beteiligten, die Verpflichtung mit den grundsätzlichen Hygienemaßgaben vertraut zu sein und sie adäquat, angemessen und umfassen auszuführen. Dies dient nicht nur dem Schutze des Patienten sondern auch dem des Personals.

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