Einfach zusammengefasst.

Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit
"Verbandmittel" und "sonstige Produkte zur Wundbehandlung"
Am 02.12.2020 trat die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung in Kraft. Diese Richtlinie betrifft die Erstattungsfähigkeit von Wundversorgungsprodukten.
Gern fassen wir Ihnen einfach und übersichtlich unsere Produktgruppen und die Erstattung zusammen.
Drei Produktkategorien in der Wundversorgung
Wundversorgungsprodukte werden künftig in drei Kategorien unterschieden
Kategorie 1:
Eineindeutige Verbandmittel
Klassische Verbandmittel, die bedecken und/oder aufsaugen, wie bspw. sterile und unsterile Verbandstoffe, Kompressionsbinden und Saugkompressen, aber auch Material zur Fixierung.
Kategorie 2:
Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften
Auch als Verbandmittel verordnungsfähig sind Produkte, die neben der Hauptwirkung über zulässige ergänzende Eigenschaften verfügen.
Diese Produkte können z.B. über diese ergänzenden Eigenschaften verfügen:
feucht halten, Wundexsudat binden, Gerüche binden, ein Verkleben mit der Wunde verhindern (antiadhäsiv) beziehungsweise atraumatisch wechselbar sind, reinigen oder antimikrobiell sein.
Jedoch ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper.
Kategorie 1:
Diese Produkte sind heute und auch zukünftig voll erstattungsfähig.
Wundschnellverbände & Fixierung:
Mepore Film & Pad
Mepore Pro
Mepore
Mepore IV
Tubifast & Tubifast Garments
Mepitac
Mefix
Kategorie 2:
Diese Produkte sind heute und auch zukünftig voll erstattungsfähig.
Schaumverbände & Superabsorber:
Mepilex XT
Mepilex
Mepilex Heel
Mepilex Lite
Mepilex Transfer
Mepilex Border Flex
Mepilex Border
Mepilex Border Sacrum
Mepilex Border Heel
Mepilex Border Flex Lite
Mextra Superabsorbent
Mepilex Border Post-Op
Wundkontaktauflagen & Filmverbände:
Mepitel & Mepitel One
Mepitel Film
Mepore Film
Alginate & Faserverbände:
Kategorie 2:
Übergangsregelung ermöglicht Verordnung bis mindestens 01.12.2023
Die Änderungen in der Richtlinie haben zur Folge, dass Produkte, die eine antimikrobielle Wirkung an oder in der Wunde entfalten, die als pharmakologisch, immunologisch oder metabloisch anzusehen ist, nach Ablauf einer Übergangsfrist zum 02.12.2023 ihre Erstattungsfähigkeit verlieren. Dazu können unter anderem auch silberhaltige und PHMB-haltige Produkte für die Wundversorgung zählen.
Antimikrobielle Wundauflagen:
Mepilex Border Ag
Mepilex Border Sacrum Ag
Exufiber Ag+
Mepilex Transfer Ag
Melgisorb Ag
Mepilex Ag
Mepilex Heel Ag
Wundgel:
Kategorie 3:
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung
In die Kategorie 3 fallen Produkte, deren Hauptwirkung nicht im Bedecken und Aufsaugen besteht oder die pharmakologische, immunologische oder metabloische Wirkungen haben.
Die Änderungen in der Richtlinie haben zur Folge, dass Produkte, die eine antimikrobielle Wirkung an oder in der Wunde entfalten, nach Ablauf einer Übergangsfrist zum 02.12.2023 ihre Erstattungsfähigkeit verlieren können.
Dazu können unter anderem auch silberhaltige & PHMB-haltige Produkte für die Wundversorgung zählen.
Was bedeutet das konkret für die Verordnung?
Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher und vor dem 02.12.2020 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wurden, sind auch künftig erstattungsfähig, zumindest bis zum Ende der 36-monatigen Übergangsfrist.
Damit bleibt die bisherige Verordnungspraxis noch bis mindestens zum 01.12.2023 bestehen.
Wie geht es weiter?
Produkte aus dieser Kategorie können auch nach Ablauf der Übergangsfrist verordnet werden – allerdings erst nach Prüfung des medizinischen Nutzens durch den G-BA und Aufnahme in den Leistungskatalog. Aufgrund der positiven Studienlage rund um unsere Produkte gehen wir davon aus, dass auch unsere silberhaltigen Wundversorgungsprodukte nach Ablauf der Übergangsfrist erstattungsfähig bleiben werden.
Verordnung und Erstattung
Verbandmittel sowie die erstattungsfähigen sonstigen Produkte zur Wundversorgung können weiterhin über das Muster 16-Formular verordnet werden.
Die Erstattungsfähigkeit im Bereich Sprechstunden-Bedarf der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung haben wir separt für Sie zusammengefasst.
Sie finden diese hier:
Sprechstundenbedarf