Einfach zusammengefasst.

Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit
"Verbandmittel" und "sonstige Produkte zur Wundbehandlung"
Gern fassen wir Ihnen im Folgenden einfach und übersichtlich unsere Produktgruppen und die Erstattung zusammen.
Drei Produktkategorien in der Wundversorgung
Wundversorgungsprodukte werden in drei Anlagen unterschieden
AM-Richtlinie Anlage Va Teil 1:
Eineindeutige Verbandmittel
Klassische Verbandmittel, die bedecken und/oder aufsaugen, wie bspw. sterile und unsterile Verbandstoffe, Kompressionsbinden und Saugkompressen, aber auch Material zur Fixierung.
AM-Richtlinie Anlage Va Teil 2:
Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften
Auch als Verbandmittel verordnungsfähig sind Produkte, die neben der Hauptwirkung über zulässige ergänzende Eigenschaften verfügen.
Diese Produkte können z.B. über diese ergänzenden Eigenschaften verfügen:
feucht halten, Wundexsudat binden, Gerüche binden, ein Verkleben mit der Wunde verhindern (antiadhäsiv) beziehungsweise atraumatisch wechselbar sind, reinigen oder antimikrobiell sein.
Jedoch ohne pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkungsweise im menschlichen Körper.
AM-Richtlinie Anlage Va Teil 3:
Sonstige Produkte zur Wundbehandlung
In die AM-Richtlinie Anlage Va Teil 3 fallen Produkte, deren Hauptwirkung über die Eigenschaften von Verbandmitteln hinausgehend eine therapeutische Wirkung haben.
Alle Wundversorgungsprodukte, die bisher und vor dem 02.12.2020 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wurden, waren nach dem Ende der 48-monatigen Übergangsfrist, nicht mehr erstattungsfähig (siehe Beispielliste Mölnlycke Produkte). Am 31.01.2025 wurde die Übergangsregelung um weitere 12 Monate verabschiedet. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine rückwirkende Regelung handelt und eine Erstattung der Produkte ab dem 02.12.2024 bis zum 02.12.2025 möglich ist.
Einklassifizierung der Mölnlycke Produkte entsprechend der Anlagen der Verbandmitteldefinition:
AM-Richtlinie Anlage Va Teil 1:
Diese Produkte sind heute und auch zukünftig voll erstattungsfähig.
Wundschnellverbände & Fixierung:
Mepore Film & Pad
Mepore Pro
Mepore
Tubifast & Tubifast Garments
Mepitac
Mefix
Mepi Press 2
Mepi Press 2 Lite
AM-Richtlinie Anlage Va Teil 2:
Diese Produkte sind heute und auch zukünftig voll erstattungsfähig.
Schaumverbände & Superabsorber:
Mepilex Up
Mepilex XT
Mepilex
Mepilex Heel
Mepilex Lite
Mepilex Transfer
Mepilex Border Flex
Mepilex Border
Mepilex Border Sacrum
Mepilex Border Heel
Mepilex Border Flex Lite
Mextra Superabsorbent
Mepilex Border Post-Op
Wundkontaktauflagen & Filmverbände:
Mepitel & Mepitel One
Mepitel Film
Mepore Film
Alginate & Faserverbände:
Sonstiges:
AM-Richtlinie Anlage Va Teil 2:
Übergangsregelung ermöglicht eine Verordnungen bis zum 02.12.2025.
Antimikrobielle Wundauflagen von Mölnlycke, die weiterhin erstattungsfähig sind:
Mepilex Border Ag
Mepilex Border Sacrum Ag
Exufiber Ag+
Mepilex Transfer Ag
Melgisorb Ag
Mepilex Ag
Mepilex Heel Ag
Wundgele von Mölnlycke, die weiterhin erstattungsfähig sind:

Download Informationsbroschüre
"Sicher erstattbare Wundversorgungsprodukte"
Verordnung und Erstattung im Bereich Sprechstunden-Bedarf
Die Erstattungsfähigkeit im Bereich Sprechstunden-Bedarf der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung haben wir separat für Sie zusammengefasst.
Sie finden diese hier:
Sprechstundenbedarf
Chronische Wunden sind ein unterschätzter volkswirtschaftlicher Kostenfaktor. Moderne Verbandmittel sind medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll. Hier finden Sie Antworten zu häufigen Verordnungsfragen.
- Sind moderne Verbandmittel wirtschaftlich vertretbar?
Ja! Moderne Verbandmittel sparen, nach Diagnostik im Rahmen der Therapie, langfristig erhebliche Folgekosten durch kürzere Behandlungsdauer und weniger Hospitalisierung.
Die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten chronischer Wunden liegen jährlich bei 16,7 Mrd. Euro – moderne Therapie und Versorgung kann bis zu 30 Prozent dieser Summe einsparen. - Drohen Regressverfahren bei hochwertigen Verbandmitteln?
Nein, bei medizinischer Notwendigkeit und entsprechender Dokumentation (z. B. G-BA-Leitlinien) sind Sie sicher.
Therapiefreiheit schützt Ihre Entscheidung, wenn sie medizinisch und wirtschaftlich sinnvoll begründet ist.
Dokumentieren Sie ihre Behandlungserfolge! - Was tun, wenn Krankenkassen und KVen auf günstigere Lösungen drängen?
Argumentieren Sie volkswirtschaftlich: Billigprodukte erhöhen langfristig die Behandlungskosten. Gesundheitskosten sind immer Investitionen in die Gesellschaft.
Dokumentieren Sie, warum hochwertige Verbandmittel medizinisch und wirtschaftlich nötig sind (z.B. durch die Vermeidung stationärer Einweisungen und Komplikationen). - Welche wirtschaftlichen Folgen hat schlechte Versorgung?
Es können teure stationäre Behandlungen (z.B. Amputationen), längere Heilungsverläufe und massive gesellschaftliche Folgekosten durch Arbeitsausfälle und verlorene Teilhabe entstehen. - An wen wende ich mich bei Fragen zur wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung?
Der BVMed, seine Mitgliedsunternehmen und Ihre Fachgesellschaften beraten Sie gerne umfassend zu medizinischer Notwendigkeit und wirtschaftlicher Begründung.
Ihr gutes Recht und wirtschaftliche Verantwortung:
Als Ärzt:in entscheiden Sie im Sinne von Patientenwohl und volkswirtschaftlicher Vernunft. Nutzen Sie moderne Verbandmittel wirtschaftlich und rechtlich abgesichert.